Kleine Anfrage
Zu 1.: Die Erhebung der Fallzahlen jeweils für den Zeitraum Januar bis April 2012 und 2013 ergab, dass im Jahr 2013 zwei Geschäfts- und Betriebseinbrüche mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres angezeigt wurden. In jedem der betrachteten Monate blieb die Anzahl dieser Delikte im einstelligen Bereich. 2013 wurden bis-her deutlich weniger Einbrüche in Einfamilienhäuser und Villen sowie ein Wohnungseinbruch weniger als im Vergleichszeitraum des Jahres 2012 registriert. Auch die An-zahl dieser Straftaten blieb in jedem Monat einstellig.
Zu 1.: Die Erhebung der Fallzahlen jeweils für den Zeitraum Januar bis April 2012 und 2013 ergab, dass im Jahr 2013 zwei Geschäfts- und Betriebseinbrüche mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres angezeigt wurden. In jedem der betrachteten Monate blieb die Anzahl dieser Delikte im einstelligen Bereich. 2013 wurden bis-her deutlich weniger Einbrüche in Einfamilienhäuser und Villen sowie ein Wohnungseinbruch weniger als im Vergleichszeitraum des Jahres 2012 registriert. Auch die An-zahl dieser Straftaten blieb in jedem Monat einstellig.
2. Ist dem Senat weiterhin bekannt, ob in der letzten Zeit Gewerbetreibende am und um den Kranoldplatz über eine höhere Anzahl von Vandalismusschäden (wie zum Beispiel: eingeschlagenen oder beschmutzte Schaufensterscheiben, zerstörte Blumenkästen, etc.) klagen?
Zu 2.:Die Erhebungen der Fallzahlen für Sachbeschädigungen, Sachbeschädigungen in der Öffentlichkeit und Sachbeschädigungen durch Feuer ergaben einen deutlichen Rückgang der Destruktionsdelikte gegenüber dem Vorjahr. 2013 wurden etwa zwei Drittel weniger Sachbeschädigungen angezeigt als im Vergleichszeitraum des Jahres 2012.
3. Ist dem Senat weiterhin bekannt, warum die um den Kranoldplatz ansässigen Bankfilialen ab den frühen Abendstunden ihre Filialen auch für das Geldabheben am Geldautomaten verschlossen halten und eine Bargeldversorgung in den Abendstunden und nachts nicht mehr möglich ist?
Zu 3.: Im Ergebnis der Nachfragen des örtlich zuständigen Polizeiabschnitts 46 schließen drei der fünf Bankfilialen am Kranoldplatz bzw. im Oberhofer Weg den Zugang zu ihren Geldautomatenvorräumen zwischen Mitternacht und 05.00 Uhr bzw. 22.00 und 06.00 Uhr, um Übernachtungen von Obdachlosen und daraus resultierenden Verunreinigungen vorzubeugen. Zwei Banken halten ihre Vorräume und Geldausgabeautomaten rund um die Uhr zugänglich.
4. Ist dem Senat weiterhin bekannt, ob sich in der letzten Zeit am und um den Kranoldplatz vermehrt Obdachlose und „Straßenmusikanten“ rumänischer und/oder bulgarischer Herkunft aufhalten, die betteln und/oder „musizieren“?
Zu 4.: Der Abschnitt 46 beobachtet keine Zunahme dieser Klientel. Vereinzelt wird festgestellt, dass die Obdachlosenzeitung „Straßenfeger“ angeboten wird. Bei angenehmer Witterung treten sporadisch auch Straßenmusikanten auf, die sich bevorzugt an Markttagen im Be-reich Kranoldplatz/Oberhofer Weg aufstellen und dort musizieren. Diese Menschen agieren insgesamt unaufdringlich, Erkenntnisse über aggressives Betteln und die Ethnie liegen dem Abschnitt nicht vor.
5. Sind dem Senat in diesem Zusammenhang Klagen über den genannten Personenkreis von Anwohnern und Gewerbetreibenden bekannt?
Zu 5.: Weder vom Marktmeister des Wochenmarktes noch seitens des privat geführten Ferdinandmarktes oder von anderen Gewerbetreibenden sind bisher Beschwerden an den zuständigen Kontaktbereichsbeamten oder den Polizeiabschnitt 46 herangetragen worden.
6. Wie schätzt der Senat die Ordnungs- und Sicherheitslage am und um den Kranoldplatz ein und wie hat diese sich in der letzten Zeit verbessert/verschlechtert und warum?
Zu 6.: Die Polizei erkennt keine Verschlechterung und keine besorgniserregende Lage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Kranoldplatzes.
7. Was unternimmt der Senat, um in diesem und vergleichbaren „Subzentren“ zu gewährleisten, dass kein „Abgleiten“ der Gegenden in den Abend- und Nachtstunden erfolgt und die Bereiche von Anwohnern und Passanten gemieden werden? Zu 7.: Die Polizei hat keine Erkenntnisse darüber, dass der Kranoldplatz abends und nachts gemieden wird. Eine Verwahrlosung bzw. ein Abgleiten dieses Bereichs kann nicht bestätigt werden. Für verstärkte polizeiliche Maß-nahmen besteht kein Anlass.
Berlin, den 17. Juni 2013